Finanzleistungen Serie 2020/2021

Änderungen von 06.08.2020

Nachstehend die Finanzleistungen zur Saison 2020/2021 als PDF-Datei:

Finanzleistungen 2020 / 2021

Das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes hat auf Grund des Beschlusses beim ao Verbandstag am 22.06.2020 die Finanzleistungen zur Saison 2019/2020 und 2020/2021 wie folgt geändert:

8. Kassierung Spielbetrieb Fußball
Der Heimverein trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassierung. Wenn kassiert wird, ist grundsätzlich zu beachten, dass jeder erwachsene Zuschauer Eintritt zahlen und dafür eine Eintrittskarte erhalten muss. Die Eintrittskarten sind spätestens beim Betreten der Platzanlage zu entwerten. Die spielleitenden Ausschüsse führen Kontrollen durch. Sollten bei der Kassierung Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen die hier veröffentlichten Bestimmungen festgestellt werden, ist der spielleitende Ausschuss berechtigt Ordnungsstrafen zu verhängen

8. HFV-Schiedsrichter*innenausweise / HFV-Ausweise:
Aufgrund der derzeitigen Zuschauerbeschränkungen wg. der Covid-19-Pandemie haben die Inhaber gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise bei allen in den Zuständigkeitsbereich des HFV fallenden Spielen bis auf weiteres keinen Anspruch auf freien Eintritt. Es steht den Vereinen jedoch frei, Inhabern gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise freien Eintritt zu gewähren, wenn dies im Rahmen der verfügbaren Zuschauerkapazitäten möglich ist.

Für Vertreter des HFV-Präsidiums, des jeweiligen spielleitenden Ausschusses und des HFV-Schiedsrichterbereichs (Beobachter, Coach) ist ein Kartenkontingent von 5 Karten pro Spiel vorzuhalten. Die Verantwortlichen des HFV müssen das benötigte Kartenkontingent bis 3 Tage vor dem Spiel anmelden, ansonsten verfällt ein etwaiger Kartenanspruch. Übersteigt die Nachfrage das verfügbare Kartenkontingent, so sind die Vertreter des SR-Bereiches (Beobachter, Coach) vorrangig zu bedienen.

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