Der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. leistet eine freiwillige Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017 auf Grundlage folgender Richtlinien:
Gemäß den Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017 müssen Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2017 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.