Fehlender SR-Obmann im BSA Alster – 26.06.2017

Der Verein FC Hamburg wurde aufgefordert bis zum 23.06.2017 dem BSA Alster einen Schiedsrichter-Obmann zu benennen.

Die Frist ist ohne Meldung abgelaufen und der Verein wird deswegen satzungsgemäß in Strafe genommen.

Zugleich werden dieser Verein aufgefordert, nunmehr bis zum 14.07.2017 dem BSA Alster einen Schiedsrichter-Obmann zu benennen. Sollte dieser wiederholten Aufforderung erneut nicht nachgekommen werden, wird die doppelte satzungsgemäße Strafe fällig.

Stephan Timm für den Vorstand des BSA Alster

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