Fehlender SR-Obmann des Vereins SV Muslime – 25.02.2019

Die Nachfrist für die Benennung eines Schiedsrichter-Obmanns ist am 15.2. abgelaufen. Der Verein SV Muslime hat diese versäumt und wird erneut doppelt in Strafe genommen.

Der Verein wird hiermit nochmals aufgefordert, bis zum 15.03.2019 einen SR-Obmann gegenüber dem Vorstand zu benennen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die doppelte satzungsgemäße Strafe fällig.

Benjamin Stello für den Vorstand des BSA Alster

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