Die Nachfrist für die Benennung eines Schiedsrichter-Obmanns ist am 15.2. abgelaufen. Der folgende Verein hat diese versäumt und wird erneut doppelt in Strafe genommen.
– 1. FC Eimsbüttel
Der Verein wird hiermit nochmals aufgefordert, bis zum 15.03.2019 einen SR-Obmann gegenüber dem Vorstand zu benennen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die doppelte satzungsgemäße Strafe fällig.
Benjamin Stello
für den Vorstand des BSA Alster