Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines*r Schiedsrichter-Obmanns /-obfrau aufgefordert, bis zum 15.10.2021 eine*n Schiedsrichter-Obmann /-obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.
- Rellinger FC
BSA Pinneberg