Fehlender Schiedsrichter-Obmann im BSA Nord

Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines*r Schiedsrichter-Obmanns /-obfrau aufgefordert, bis zum 04.11.2021 eine*n Schiedsrichter-Obmann /-obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.

  • DJK Hamburg

BSA Nord

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