Fehlender Schiedsrichter-Obmann im BSA Harburg

Die Frist für die Meldung des SR Obmann ist am 11.08.2020 abgelaufen.
Die folgenden Vereine des BSA Harburg haben diese versäumt und werden
daher dem HFV erneut zur satzungsgemäßen Strafe gemeldet:

FC Bulgaria Hamburg
Moorburger TSV
Sportverein Vorwärts Ost
Vereinigung Tunesien

Die Vereine werden erneut aufgefordert, dem Vorstand des BSA Harburg
(Verwaltung@bsaharburg.de) bis zum 16.10.2020 einen SR-Obmann gemäß § 9
Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet
ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen
besucht.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die satzungsgemäße Strafe
durch den HFV fällig.

i.A. Marcel Schwarze
Verwaltung BSA Harburg

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