Der Verein Oberalster wird aufgefordert, dem Vorstand des BSA Alster bis zum 15.08.2020 einen SR-Obmenschen gemäß § 9 Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen besucht.
Benjamin Stello
für den Vorstand des BSA Alster