Fehlender Schiedsrichter-Obmann im BSA Alster

Der Verein Oberalster wird aufgefordert, dem Vorstand des BSA Alster bis zum 15.08.2020 einen SR-Obmenschen gemäß § 9 Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen besucht.

Benjamin Stello
für den Vorstand des BSA Alster

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