Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines*r Schiedsrichter-Obmanns/-Obfrau aufgefordert, bis zum 30.06.2022 eine*n Schiedsrichter-Obmann/-Obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.
- Buxtehuder SV
- Inter 2000
- Moorburger TSV
- Panteras Negras
- Vereinigung Tunesien
BSA Harburg