Die Nachfrist für die Benennung eines Schiedsrichter-Obmanns ist am 15.3. abgelaufen. Die folgenden Vereine haben diese versäumt und werden erneut doppelt in Strafe genommen.
– 1. FC Eimsbüttel
– SV Muslime
Die Vereine werden hiermit nochmals aufgefordert, bis zum 15.04.2019 einen SR-Obmann gegenüber dem Vorstand zu benennen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die doppelte satzungsgemäße Strafe fällig.
Benjamin Stello
für den Vorstand des BSA Alster