Fehlende SR-Obleute im BSA Alster – 22.03.2019

Die Nachfrist für die Benennung eines Schiedsrichter-Obmanns ist am 15.3. abgelaufen. Die folgenden Vereine haben diese versäumt und werden erneut doppelt in Strafe genommen.

– 1. FC Eimsbüttel
– SV Muslime

Die Vereine werden hiermit nochmals aufgefordert, bis zum 15.04.2019 einen SR-Obmann gegenüber dem Vorstand zu benennen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die doppelte satzungsgemäße Strafe fällig.

Benjamin Stello
für den Vorstand des BSA Alster

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