Anhand der Anzahl der gemeldeten Mannschaften der Vereine für die Serie 2021/22 sowie der gemeldeten Schiedsrichter*innen ergibt sich für folgende Vereine die nachstehende Anzahl zu stellender Schiedsrichter*innen gemäß § 5 Abs. 1 SRO.
Auf den geplanten Anwärter*innenlehrgang (18.03.-20.03.2022) wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Nicht genannte Vereine (über-) erfüllen das SR*innen-Soll. Gleichzeitig dient diese öffentliche Bekanntgabe der rechtzeitigen Information der SR-Obleute gemäß § 6 Abs. 1 SRO.
Verein | Anzahl fehlende*r Schiedsrichter*innen |
---|---|
SC Vorwärts-Wacker 04 | 1 |
Willinghusen | 2 |
FC Elazig Spor | 1 |
Hamburger Fatihspor | 1 |
ASV Hamburg | 1 |
Milonairs Club | 1 |
Somali Community Hamburg | 1 |
Afrinkurd | 1 |
Wilhelmsburger Sport- und Bildungszentrum | 2 |
Klub Kosova | 1 |
BSA Ost