Anhand der Anzahl der gemeldeten Mannschaften der Vereine für die Serie 2021/22 sowie der gemeldeten Schiedsrichter*innen (Stand: 16.02.2022) ergibt sich für folgende Vereine die nachstehende Anzahl zu stellender Schiedsrichter*innen gemäß § 5 Abs. 1 SRO.
Auf den geplanten Anwärter*innenlehrgang (01.04.-03.04.2022) sowie den Anmeldeschluss dafür (22.03.2022) wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Nicht genannte Vereine (über-) erfüllen das Schiedsrichter*innen-Soll. Gleichzeitig dient diese öffentliche Bekanntgabe der rechtzeitigen Information der Schiedsrichter-Obleute gemäß § 6 Abs. 1 SRO.
Verein | Anzahl fehlende*r Schiedsrichter*innen |
---|---|
USC Paloma von 1909 e.V. | 2 |
SV Barmbek von 1939 e.V. | 1 |
SV ‚K.S. Polonia‘ | 3 |
Sportverein Alter Teichweg Hamburg e.V. | 3 |
Egypt Sport Club e.V. | 1 |
BSA Nord