Folgende Vereine des BSA Harburg werden aufgefordert, dem Vorstand
(verwaltung@bsaharburg.de) des BSA Harburg bis zum 11.08.2020 einen SR-Obmann gemäß § 9 Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen besucht.
FC Bulgaria Hamburg
Harburger Türk-Sport
Hellas United
Inter 2000
Moorburger TSV
Vorwärts Ost
Vereinigung Tunesien
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die satzungsgemäße Strafe durch den HFV fällig.
i.A. Marcel Schwarze
Verwaltung BSA Harburg