Die Frist für die Meldung des SR Obmann ist am 11.08.2020 abgelaufen.
Die folgenden Vereine des BSA Harburg haben diese versäumt und werden daher dem HFV zur satzungsgemäßen Strafe gemeldet:
FC Bulgaria Hamburg
Inter 2000
Moorburger TSV
Sportverein Vorwärts Ost
Vereinigung Tunesien
Die Vereine werden erneut aufgefordert, dem Vorstand des BSA Harburg
(Verwaltung@bsaharburg.de) bis zum 01.09.2020 einen SR-Obmann gemäß § 9 Abs. 5 SRO zu melden, der mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist, die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und die BSA-Sitzungen besucht.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird erneut die satzungsgemäße Strafe durch den HFV fällig.
i.A. Marcel Schwarze
Verwaltung BSA Harburg