FAQ zum neuen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung

Warum gibt es einen neuen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung?

In der vergangenen Woche haben wir den neuen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung an die Vereine versandt und veröffentlicht. Dabei kam es in den Vereinen zu zahlreichen Fragen, die wir mittels der folgenden FAQs beantworten wollen. Diese sollen dazu dienen die Unklarheiten zu beseitigen und gleichzeitig als Hilfestellung für die Kommunikation in den Vereinen dienen.

Die Neufassung des Antrags beruht auf zwei unterschiedlichen Gründen:
1. Neueinführung der Fifa Connect ID und der damit verbundenen Informationspflicht
2. Notwendigkeit der Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter*innen

Im Zuge dessen haben wir dann außerdem die Einwilligungsmöglichkeit zur Nutzung der Spieler*innenfotos bei FUSSBALL.DE mit eingebaut, sodass die dafür bisher notwendigen weiteren Einwilligungsformulare mit dem neuen Antrag weggefallen sind.

Die FIFA hat im Jahr 2019 die Regularien zum „Status und dem Transfer von Spielern“ dahingehend angepasst, dass ein zentral vergebenes und eindeutiges Identifikationsmerkmal für alle Spieler*innen ab dem 12. Lebensjahr, die in den Mitgliedsverbänden der FIFA eine Spielberechtigung besitzen, vorgesehen ist. Dies ist die sog. FIFA Connect ID. 

Dieser Prozess ist nicht umsetzbar, da dies bedeuten würde, dass alle Spielberechtigungen erlöschen müssten, sobald ein Kind das 12. Lebensjahr erreicht hat. Anschließend müsste also dann der erweiterte Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung eingereicht werden – dieser bürokratische Aufwand steht nicht im Einklang mit dem Nutzen für die Antragstellung von Spieler*innen vor dem 12. Lebensjahr.

Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei der Einwilligung für Minderjährige „die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung“ vor. Gerichte haben inzwischen entschieden, dass mit den „Trägern der elterlichen Verantwortung“ stets alle gesetzlichen Vertreter*innen gemeint sind. Auch aus diesem Grund empfehlen wir die Anpassung der Anträge in den Vereinen. Die Notwendigkeit der Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter*innen ist im Übrigen bereits in den behördlichen Einrichtungen der Fall. 

Diese können auf dem Antrag vermerken, dass sie die einzige gesetzliche Vertretung des Kindes sind und den Antrag dann entsprechend als Einzelperson unterzeichnen. Eine Prüfung durch den Verein und/oder den Verband muss dabei nicht vorgenommen werden, hier greift der Grundsatz nach Treu und Glauben.

Leider gibt die Gesetzeslage keine Ausnahmen diesbezüglich her, es sind auch dort die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter*innen notwendig. Wir empfehlen die Zusendung digital, sodass der Prozess beschleunigt werden kann und das Dokument nicht per Post hin und her gesandt werden muss.

Die zwingend notwendigen Bestätigungen bzw. Einwilligungen befinden sich auf Seite 1 des neuen Antrags auf Erteilung einer Spielberechtigung. Hierbei hat die Person (oder die gesetzliche Vertretung), für die die Spielberechtigung beantragt werden soll, die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme sowie die Zustimmung von Anlage A zu bestätigen. Der Verein ist außerdem dazu aufgefordert zu bestätigen, dass das Original-Personaldokument eingesehen wurde.

Darüber hinaus empfehlen wir die Zustimmung zur Nutzung eines Spieler*innenfotos im DFBnet (Seite 2, erste Zustimmungsmöglichkeit). Wird dem nicht zugestimmt, ist der*die Spieler*in dazu verpflichtet sich bei den Spielen mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen zu können. 

Die Einwilligungen auf Seite 2 können freiwillig erteilt werden. Die erste Zustimmungsmöglichkeit dient dazu das Spieler*innenfoto in das DFBnet hochladen zu können. Wir empfehlen die Zustimmung (siehe auch vorherige Frage).
Die zweite Einwilligungsmöglichkeit dient dazu, wenn die Spieler*innenfotos zusätzlich auf FUSSBALL.DE veröffentlicht werden dürfen/sollen.
Die dritte Einwilligungsmöglichkeit ist ausschließlich für Minderjährige unter 16 Jahren vorgesehen. Diese beinhaltet die Einwilligung zur Veröffentlichung der Personendaten und des Spieler*innenfotos auf FUSSBALL.DE.
Diese beiden Punkte ersetzen die bisher notwendigen Zusatzerklärungen zur Nutzung von Personendaten bzw. Spieler*innenfotos im DFBnet und auf FUSSBALL.DE.

Sollte eine Person wollen, dass das Spieler*innenfoto bzw. bei Minderjährigen unter 16 Jahren zusätzlich die Personendaten auf FUSSBALL.DE veröffentlicht werden, dem aber bei der Antragstellung zur Spielberechtigung noch nicht zugestimmt hat, können die bisherigen Zusatzerklärungen weiterhin genutzt werden. Diese finden sich im Download-Bereich auf www.hfv.de und sind den Antragsunterlagen dann beizufügen.

Eine große Hürde stellt die neue Anlage A dar. Diese ist insgesamt fünf Seiten lang und umfasst Informationen zu folgenden Aspekten:

  • FIFA Connect ID
  • Datenschutz
  • Wettverbot

Hierbei werden insbesondere zur FIFA Connect ID und generell dem Datenschutz die gem. DSGVO notwendigen Aspekte der Informationspflicht aufgeführt:

  • Wer erhebt meine Daten?
  • Wie und wo werden diese verarbeitet?
  • Wo findet eine Veröffentlichung statt?
  • Welche Gründe gibt es für eine Veröffentlichung?
  • Welche Rechte hat die betroffene Person?
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
  • Wie kann ich die Verarbeitung der Daten widerrufen?
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