Erweiterung der Antragsarten DFBnet Passantragstellung Online

Liebe Sportfreude,

viele Vereine im Hamburger Fußball-Verband e. V. nutzen zwischenzeitlich das Modul Passantragstellung-Online um die Passanträge für ihre Spieler zu stellen.
Nachdem die Antragsarten Erstausstellung, Vereinswechsel und die Abmeldung schon Standard sind, wurden zwischenzeitlich weitere Antragsarten vorbereitet, die nunmehr auch im Hamburger Fußball-Verband Einzug finden sollen.

Ab sofort können Sie die zusätzlichen Antragsarten Passduplikat und Namensänderung nutzen.

Wir bitten Sie bei der Antragsart Passduplikat auf folgendes zu achten:
Diese Antragsart sollte nur für Pässe genutzt werden, die wirklich verloren gegangen sind. Hierfür werden in Zukunft ebenfalls 6,– € fällig, wenn diese Online gestellt werden.
Wenn Sie für Jugendspieler die Pässe neu ausgestellt haben wollen, weil diese wegen Ablauf der Passbilder erneuert werden müssen, so sind diese weiterhin auf der HFV-Geschäftsstelle einzureichen, damit diese nur mit 1,– € berechnet werden.

Wir bitten Sie bei der Antragsart Namensänderung auf folgendes zu achten:
Diese Antragsart gilt lediglich für Spielberechtigungen, wo der Spieler bzw. die Spielerin geheiratet bzw. unter sonstigen Bedingungen einen neuen Namen angenommen hat.
Sollten Sie bei der Antragstellung-Online einen Spielerpass fehlerhaft bearbeitet und einen falschen Namen eingegeben haben, so bitten wir Sie diese Korrektur nicht über die Namensänderung durchzuführen, da damit einhergehend auch eine Namensänderungsurkunde von uns bei einer Überprüfung verlangt wird.

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die Namensänderung nicht sofort sichtbar ist, sondern erst durch die HFV-Geschäftsstelle bestätigt werden muss. Der Grund liegt darin, dass hinter der Person noch weitere Informationen wie z. B. Schiedsrichterlizenz o. ä. liegen könnte und dies damit erst geprüft werden muss.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch für die Passanträge von Passduplikat und Namensänderung nebst Anlagen die Aufbewahrungsfristen von 2 Jahren gelten.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass aus diesem Grund die Finanzleistungen unter Punkt 10.10. entsprechend angepasst worden sind.
Die aktuellen Finanzleistungen können Sie auf der Homepage des Hamburger Fußball-Verbandes unter Service / Finanzleistungen abrufen.

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