Betrifft: Ermittlungsverfahren gegen den Spieler Arnold Lechler (FC Bergedorf 85) wegen Abschlusses von 2 Vertragsspielerverträgen
gemäß § 22 Absatz 2 RuVO
vom 15.3.2018
1.) Das Verfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt.
2.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Spieler Arnold Lechler unter Mithaftung des FC Bergedorf 85.
3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Der Spieler Lechler hatte am 7.6.2017 einen Vertrag mit dem Altonaer FC 93 für die Spielzeit 2017/2018 abgeschlossen. Am 25.1.2018 schloss er mit Wirkung ab 1.1.2018 einen weiteren Vertag mit FC Bergedorf 85 bis 30.6.2018 ab. Der Vertrag mit Altona wurde erst am 11.1.2018 aufgehoben und diese Aufhebung am 12.1.2018 angezeigt. Für die Zeit vom 1.1.2018 bis 12.1.2018 bestanden somit zwei Verträge.
Den einsichtigen und geständigen Spieler Lechler trifft nur ein geringes Verschulden, das einer sportstrafrechtlichen Ahndung nicht bedarf.
Das Verfahren war daher mit der Kostenfolge des § 40 RuVO einzustellen.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts