Erklärung des Hamburger Fußball-Verbandes zur Verbesserung der Sicherheit für Schiedsrichter

Leider waren in den letzten Monaten erneut viel zu viele Gewaltakte insbesondere gegen Schiedsrichter*innen auf den Amateurfußballplätzen in Deutschland zur Kenntnis zu nehmen. In Hessen wurde ein Schiedsrichter niedergeschlagen. In Berlin und im Saarland führten vermehrte Angriffe auf die Unparteiischen schon zu Streiks.
Zwar ist keiner der Vorfälle, über die in der letzten Zeit bundesweit berichtet wurde, in Hamburg geschehen, aber auch hier sind leider immer wieder Übergriffe auf Schiedsrichter zu verzeichnen, die nicht akzeptabel sind. Letztlich ist jeder Angriff auf einen Schiedsrichter einer zu viel!

Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes nachfolgendes Maßnahmenpaket beschlossen, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Die Maßnahmen wurden kurzfristig durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von HFV-Vizepräsident Carl-Edgar Jarchow erarbeitet.

Ab dem 06.03.2020 haben beide am Spiel beteiligten Mannschaften eine*n Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter oder für das Schiedsrichtergespann zu benennen und diesen vor dem Spiel im Spielberichtsbogen einzutragen.

Es muss zukünftig der Normalfall sein, dass sich beide am Spiel beteiligten Vereine bzw. Mannschaften unmittelbar für den/die SR verantwortlich fühlen und die SR wissen, wen Sie bei Bedarf ansprechen können.

Für den Fall, dass seitens der Mannschaften keine Ansprechpartner benannt werden, sind die Mannschaftsführer, im Jugendbereich die Trainer*in, die verantwortliche*n Ansprechpartner*in.

Diese Regelung gilt für den Herrenbereich von der Landesliga bis zur Kreisklasse B und bei den Junioren für die A- bis C-Junioren und wird über die HFV-Sicherheitsrichtlinien als Sofortmaßnahme zum 06.03.2020 in Kraft gesetzt! Damit wird eine Regelung für die Spielklassen getroffen, in der über 95% aller Tätlichkeiten stattfinden.
Wo und wie Sie den Ansprechpartner für Schiedsrichter*innen eintragen müssen, finden Sie in der folgenden PDF:

Infoblatt Ansprachpartner für Schiedsrichter*innen

Die spielleitenden Ausschüsse werden die Verantwortlichen der Mannschaften, die gegenüber dem SR auffällig geworden sind, vorladen. Des Weiteren werden die „Fairness-Tabellen“ der einzelnen Spielklassen regelmäßig durch den Sicherheitsbeauftragten des HFV überprüft.

Es muss jedem für die Zukunft klar sein, dass Gewalt, insbesondere gegen Schiedsrichter, nicht toleriert wird und die Vereine und Mannschaften, die diesbzgl. häufiger auffällig werden, unter besonderer Beobachtung stehen und mit Maßnahmen rechnen müssen.

Zukünftig wird ein Deeskalationstraining für Schiedsrichter in die Lehrabende der BSA integriert.

Zwar haben die Schiedsrichter hier keine Bringschuld, aber es steht außer Frage, dass umso eher eine Eskalation und damit eine evtl. Tätlichkeit vermieden werden kann, desto besser die SR im Umgang mit eskalierenden Situationen geschult sind.

Des Weiteren werden die BSA und der VSA jeweils einen Ansprechpartner für die SR benennen, die nach Vorfällen Betreuung wünschen bzw. Gesprächsbedarf haben. Damit wird einem ausdrücklichen Wunsch der Schiedsrichter entsprochen, die den Bedarf nach einem solchen speziellen Ansprechpartner für den Fall, dass sie Opfer einer Tätlichkeit wurden, artikuliert haben.

Bei Sperren über 6 Monate gem. § 32 Ziff. 15 und 16 der RuVO des HFV wird zukünftig automatisch ein Abzug von mindestens 3 Punkten bei Tätlichkeiten und von mindestens 6 Punkten bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter erfolgen. Im Wiederholungsfall sind noch höhere Punktabzüge möglich und im Extremfall kann die Mannschaft aus dem Spielbetrieb gestrichen werden.

Damit liegt der der Fokus zukünftig nicht nur auf dem einzelnen Täter, sondern die ganze Mannschaft wird durch das Fehlverhalten eines einzelnen bestraft. Ziel ist, dass von allen vermehrt zum Schutz des Schiedsrichters eingegriffen wird, da sonst die ganze Mannschaft empfindlich getroffen wird. Es ist bedauerlich, dass zu einem solchen Mittel gegriffen werden muss, aber alle Appelle haben leider keine nachhaltige Wirkung erzielt.

Die Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter (§ 32 Abs. 16 HFV-RuVO) werden des Weiteren auch aus § 32 RuVO des HFV herausgenommen und in einem eigenen Paragrafen geregelt. Dadurch wird ein klares Zeichen gesetzt, dass sich mit Gewaltakten gegen Schiedsrichter besonders auseinandergesetzt wird.

Neben diesen sehr konkreten Maßnahmen wird erneut an alle Beteiligten im Fußball appelliert, sich fair und respektvoll gegenüber dem SR zu verhalten. Nur, weil dies in der Vergangenheit von begrenzter Wirkung war, heißt das nicht, dies nicht mehr zu tun. Es ist eher so, als dass derartige Appelle gar nicht oft genug erfolgen können

Des Weiteren begrüßt der HFV, dass im DFBnet zukünftig Vorkommnisse im Spielbericht wesentlich detaillierter und genauer erfasst werden sollen. Dies ermöglicht eine deutlich differenzierte Auswertung und damit ein gezielteres Einwirken, um Gewaltvorfälle weiter zu reduzieren.

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