Entscheidungen des Verbands-Schiedsrichterausschusses – 14.04.2015

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein SV K.S. Polonia Hamburg

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein FC Schnelsen von 2010 e.V.

Der Verein FC Schnelsen von 2010 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein FC Schnelsen von 2010 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 3 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 300,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 600,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein FC Schnelsen von 2010 e. V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.

Der Verein SV K.S. Polonia Hamburg wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein SV K.S. Polonia Hamburg wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 3 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 300,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 600,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein SV K.S. Polonia Hamburg wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.06.2015 nicht abgestellt werden.

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein FC Musa 97 Hamburg

Der Verein FC Musa 97 Hamburg wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.

Der Verein Inter 2000 e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein Inter 2000 e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.

Der Verein Zonguldakspor Hamburg e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein Zonguldakspor Hamburg e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.

Der Verein Islamische Gemeinschaft zu FKW e..V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 1 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein Islamische Gemeinschaft zu FKW e..V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 3 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 300,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 600,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.
Der Verein Islamische Gemeinschaft zu FKW e..V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 10, Absatz 4 der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die Mängel bis zum 30.04.2015 nicht abgestellt werden.

Der Schiedsrichter Andreas Friede (Weiss Blau 63) mit einem Verweis belegt.

Wilfred Diekert
Vorsitzender

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