Bevor an diesem Wochenende die Saison 2021/ 2022 mit der ersten Runde des LOTTO-Pokals beginnt, werden hiermit die Vertreter*innen alle Vereine, Schiedsrichter*innen und Verbandsmitarbeiter*innen über den eingeschränkten Zutritt bei allen in den Zuständigkeitsbereich des HFV fallenden Spielen informiert.
Aufgrund der derzeitigen Zuschauer*innenbeschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie haben die Inhaber*innen gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise bis auf weiteres keinen Anspruch auf freien Eintritt, sofern die Verfügungslage eingeschränkte Zuschauerkapazitäten vorsieht. Es steht den Vereinen jedoch frei, Inhaber*innen gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise freien Eintritt zu gewähren, wenn dies im Rahmen der verfügbaren Zuschauer*innenkapazitäten möglich ist. Es erscheint daher sinnvoll, wenn möglichst viele Schiedsrichter*innen zumindest in den nächsten Wochen darauf verzichten, mit ihren Ausweisen freien Eintritt als Zuschauer*innen zu erlangen oder sich zumindest im Vorwege bei den Vereinen nach den jeweiligen Möglichkeiten erkundigen.
Für Vertreter*innen des HFV-Präsidiums, des jeweiligen spielleitenden Ausschusses und des HFV-Schiedsrichterbereichs (Beobachter*in, Coach) ist ein Kartenkontingent von 5 Karten pro Spiel vorzuhalten.
Zu jedem Spiel ist für max. einen Vertreter des HFV-Schiedsrichterbereichs (Beobachter*in, Coach, Pat*in) der Zugang ohne vorherige Anmeldung zu gewähren. Dieser muss sich über die Ansetzung als Beobachter*in, 4. Offizielle*r (Coach) oder Pat*in (über das DFBnet am Handy oder mit Ausdruck) und seinem (digitalen) Schiedsrichterausweis legitimieren. Die Kontaktdaten sind beim Heimverein zu hinterlassen. Sofern seitens der Verfügungslage nötig, ist ein fester Sitz- oder Stehplatz entsprechend zuzuteilen.
Die weiteren Verantwortlichen des HFV müssen das benötigte Kartenkontingent bis 3 Tage vor dem Spiel anmelden, ansonsten verfällt ein etwaiger Kartenanspruch.