E I N L A D U N G
zum Verbandstag des Hamburger Fußball-Verbandes e.V.,
am Donnerstag, den 1. Juni 2023, um 18.30 Uhr,
im Hotel Grand Elysee, Festsaal, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg
T a g e s o r d n u n g :
1. Eröffnung des Verbandstages, Grußworte
2. Feststellung der berechtigten und vertretenen Stimmen
3. Protokoll des Verbandstages vom 4. Juni 2021 und dem außerordentlichen Verbandstag vom 29. Oktober 2021
4. Rechenschaftsberichte des Präsidiums
5. Rechenschaftsberichte der Ausschüsse und Gerichte
6. Bericht der Revisionsstelle
7. Genehmigung der Jahresabrechnungen für 2021 und 2022
8. Entlastung des Präsidiums und der Ausschüsse
9. Anträge zur Änderung der Satzung
9.1 Antrag S 1 – Änderung der HFV-Struktur
9.2 Weitere Satzungsänderungen
10. Wahlen
10.1 Präsidium:
- Vizepräsident*in
- Schatzmeister*in
- Beisitz
- Vorsitz Verbands-Lehrausschuss
- Vorsitz Verbandsgericht
- Vorsitz Ausschuss für Erwachsenenspielbetrieb (für 2 Jahre) Die Wahl ist nur durchzuführen, wenn der Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung S 1 angenommen wird.
- Vorsitz Ausschuss für Kinder- und Jugendspielbetrieb (für 2 Jahre) Die Wahl ist nur durchzuführen, wenn der Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung S 1 angenommen wird.
10.2 Vorsitz und Mitglieder der Revisionsstelle
11. Bestätigungen der Wahlen von Präsidiumsmitgliedern durch die Fachversammlungen bzw. den Jugend-Verbandstag
- Vorsitz Verbands-Schiedsrichterausschuss
- Vorsitz Verbands-Jugendausschuss (für 2 Jahre) Die Bestätigung ist nur durchzuführen, wenn der Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung S 1 nicht angenommen wird.
12. Nachwahlen (soweit erforderlich)
13. Anträge
13.1 Anträge zur Änderung von Ordnungen
13.2 Sonstige Anträge
14. Vorschläge der Mitgliedsvereine für die Berufung der Beisitzer/Beisitzerinnen für die Ausschüsse und Gerichte
15. Genehmigung der Haushaltspläne für 2023, 2024 und 2025
16. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes
Gemäß § 23 der HFV-Satzung waren Vorschläge für die Wahl der Präsidiumsmitglieder, die den Verband gemäß § 26 BGB rechtsverbindlich vertreten (Präsident*in, Vizepräsident*in, Schatzmeister*in), bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum 5. April 2023, der HFV-Geschäftsstelle schriftlich einzureichen und sind mit dieser Einladung den Mitgliedern bekannt zu geben. In seiner Sitzung am 02. März 2023 hat das Präsidium des HFV einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen beschlossen, die bisherigen Amtsinhaber, Frau Vizepräsidentin Kathrin Behn und Herrn Schatzmeister Christian Klahn, zur Wiederwahl vorzuschlagen. Weitere Vorschläge sind nicht erfolgt.
Die Anträge zur Änderung der Satzung (TOP 9) waren gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung ebenfalls bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstag einzureichen und werden nachfolgend mit dieser Einladung veröffentlicht. Die Anträge zur Änderung von Ordnungen und ggf. weitere Anträge werden nach Ende der Antragsfrist (Einreichung bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag) durch Veröffentlichung bekanntgegeben. Nach dem 3. Mai 2023 eingehende Anträge zur Änderung von Ordnungen können gemäß § 19 Abs. 5 der Satzung, soweit sie nicht Änderungs- oder Gegenanträge zu einem bereits vorliegenden Antrag sind, nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Hamburger Fußball-Verband e.V.
Für das Präsidium
Christian Okun
Präsident
Anträge:
Änderungsantrag Präsidium Satzung – VT2023
Antrag S-1 – Änderungsantrag Präsidium neue Struktur – VT 2023