Durchführung von Freundschaftsspielen im Bereich des HFV ab dem 04.06.21

Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,

nun dürfen die Vereine teilweise unter bestimmten Bedingungen Freundschaftsspiele absolvieren.

Die Bedingungen sind leider nicht einheitlich, weil sich die Vereine des HFV auf drei Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) verteilen. Eines haben aber alle drei Bundesländer gemeinsam: Zur Durchführung von Spielen muss der Veranstalter (Heimverein) gemäß der dort gültigen Verordnung ein Hygienekonzept haben.

Für Freundschaftsspiele im Bereich des HFV gilt, dass dem HFV dieses Hygienekonzept des Heimvereins vorliegen muss. Ohne Vorlage eines Hygienekonzeptes werden keine Freundschaftsspiele genehmigt. Die bisherigen Konzepte sind nicht mehr aktuell und haben daher keine Gültigkeit mehr.

Damit sich die Vereine an den wesentlichen Punkten orientieren können, die im Hygienekonzept vorhanden sein müssen, hat der HFV sein Hygienekonzept überarbeitet. Dieses ist am Endes dieses Textes zu finden. Ebenfalls wird unten das bekannte Musterkonzept beigefügt, welches um die Testpflicht erweitert wurde.

Die Hygienekonzepte der Vereine müssen drei Tage vor dem ersten Heimspiel vorliegen, damit alle Teilnehmer*innen sich darauf einstellen können, welche Bedingungen beim Heimverein erfüllt werden müssen. Daher wurden die drei bereits angesetzten Freundschaftsspiele vom 01. bis 03.06.21 abgesetzt, da die 3-tägige Frist für Spiele in diesem Zeitraum nicht mehr einzuhalten ist.

Sobald das Hygienekonzept beim HFV eingereicht wird, wird dieses auf der Internetseite des HFV veröffentlicht.

Hier geht es zum Hygienekonzept des HFV (Stand 11.06.21)

Hier geht es zur Vorlage für ein individuelles Hygienekonzeptes.

Auf der folgenden Seite werden die den Sport betreffenden FAQs nach Veränderungen der Verordnung auch jeweils aktualisiert:

https://www.hamburg.de/faq-sport/

Der SHFV vermeldete soeben, dass in Schleswig-Holstein eine Testpflicht außerhalb geschlossener Räume nur bei Punkt- oder Pokalspielen besteht. Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht in Schleswig-Holstein generell nicht. Somit können in Schleswig-Holstein sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten getestet sind. Sobald es dazu eine genaue Verordnung gibt, werden wir diese veröffentlichen. Voraussetzung für Vereine des HFV in Schleswig-Holstein für die Austragung von Spielen bleibt aber die Einreichung eines Hygienekonzeptes an heiko.arlt@hfv.de.

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