Die Pflichten der Vereine sind im § 31 der Spielordnung des HFV geregelt:
Darüber hinaus gelten folgende Sicherheitsrichtlinien:
Allgemeine Sicherheitsrichtlinien für den Spielbetrieb im HFV
Besondere Sicherheitsrichtlinien für die Oberliga Hamburg (gültig ab 1.7.2016)
Muster eines Sicherheitskonzeptes am Beispiel des FC Süderelbe