„Sportvereine und –verbände müssen Regeln des Datenschutzes einhalten. Betroffen sind hauptamtliche und ehrenamtliche Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die personenbezogenen Daten – z. B. Namen, Kontaktdaten, Bankverbindungen – erheben, verarbeiten und speichern. Im Mai 2016 hat die Europäische Union eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen, die ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden muss. Entsprechende Regelungen werden in den Ländern aktuell erarbeitet und umgesetzt.“
Der HSB hat nun zu diesem Thema auf deren Website Mustertexte und Hilfestellungen für die Vereine zum Download bereitgestellt: https://www.hamburger-sportbund.de/themen/datenschutz