DFB-Rahmenterminkalender 2020/2021 beschlossen
Startseite / News / Aktuelles / DFB-Rahmenterminkalender 2020/2021 beschlossen

NULL
Das DFB-Präsidium hat den neuen Rahmenterminkalender für die Saison 2020/2021 beschlossen. Die kommende Spielzeit im deutschen Profifußball beginnt bei den Männern mit der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals vom 11. bis 14. September. Eine Woche später (18. – 21. September) starten die Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga in ihre Wettbewerbe.
In der 3. Liga sind während der ersten Saisonhälfte drei Wochenspieltage geplant, am 20./21. Oktober (6. Spieltag), 24./25. November (12. Spieltag) sowie am 15./16. Dezember (16. Spieltag). An letztgenanntem Termin sind auch die Bundesliga und 2. Bundesliga unter der Woche im Einsatz. Zudem wird die 3. Liga während der Nationalmannschaftsperioden im Oktober und November keine Pause einlegen, sondern jeweils am Wochenende (9. bis 12. Oktober und 13. bis 16. November) spielen.
Aufgrund des engen Zeitfensters in dieser Saison ist die Winterpause 2020/2021 stark verkürzt. In der Bundesliga und 2. Bundesliga geht es bereits am ersten Januar-Wochenende mit dem 14. Spieltag weiter, die 3. Liga nimmt eine Woche später vom 8. bis 11. Januar ihren Spielbetrieb mit dem 18. Spieltag wieder auf. Für die 3. Liga sind in der Rückrunde drei Wochenspieltage vorgesehen, in der Bundesliga und 2. Bundesliga sind es jeweils zwei.
Die Saison in der Bundesliga und 3. Liga endet am Samstag, 22. Mai. Die 2. Bundesliga folgt tags darauf mit ihrem letzten Spieltag. Die Relegationsspiele zur Bundesliga sind für 26. und 29. Mai geplant, die Relegation zur 2. Bundesliga mit dem Tabellendritten der 3. Liga soll am 27. und 30. Mai durchgeführt werden. Die FIFA-Abstellungsperiode für die Nationalmannschaften beginnt am 31. Mai, das Eröffnungsspiel der UEFA EURO 2020 ist am 11. Juni.
Alle vorgenommenen Planungen im DFB-Rahmenterminkalender der Saison 2020/2021 stehen unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Verfügungslagen vor Ort den Spielbetrieb ermöglichen. Anpassungen für einzelne Wettbewerbe aufgrund sich verschärfender Pandemielagen oder veränderter Verfügungslagen sind weiterhin möglich.