In den amtlichen Mitteilungen des DFB konnte man lesen, dass der DFB seine Durchführungsbestimmungen für die DFB-Futsal-Meisterschaft geändert hat.
Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2017 in Frankfurt/Main gemäß § 34 Absatz 6, erster Spiegelstrich der DFB-Satzung beschlossen, § 85 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung zu ändern und zu ergänzen:
§ 85
[Nr. 1. und 2. bleiben unverändert.]
3. Spieler, die eine Futsal-Spielberechtigung für einen Verein im Ausland besitzen, sind nicht spielberechtigt.
Außerdem ist der Einsatz von Spielern, die nach dem 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres in Qualifikations-Wettbewerben der Landes- und Regionalverbände für die Deutsche Futsal-Meisterschaft bereits für andere Mannschaften zum Einsatz gekommen sind, nicht zulässig.
4. Eine Mannschaft besteht aus maximal 14 Spielern, einschließlich Torhüter, von denen sich fünf (einschließlich Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.
5. Unter den 14 Spielern dürfen maximal drei Nicht-EU-Ausländer sein.
6. Nr. 5. findet keine Anwendung auf rechtmäßig beschäftigte Vertragsspieler, die Staatsangehörige eines Landes sind, das mit der EU ein Abkommen geschlossen hat, durch das eine Gleichbehandlung von Staatsangehörigen dieses Landes hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der
Entlassung mit Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU gewährt wird.
[Alt 5. wird neu 7.]
[Alt 6. wird neu 8.]