Satzungen / Ordnung - 13.07.2009
I. Voraussetzungen
1. Es gelten die Voraussetzungen gemäß § 20 a JO.
2. Vereine, die einen Junioren-Förder-Verein gründen oder sich einem Junioren-Förder-Verein anschließen möchten, müssen vorher mindestens ein Jahr mit Juniorenmannschaften am Junioren-Spielbetrieb teilgenommen haben.
3. Neu gegründete Junioren-Förder-Vereine müssen zur Teilnahme am Spielbetrieb bis zum 31.05. den Antrag auf Aufnahme beim HFV stellen. Vereine, die einem bestehenden Junioren-Förder-Verein beitreten möchten, können den Beitritt nur zum Serienbeginn (01.07.) erklären. Die Absichtserklärung muss bis zum 31. 05. dem HFV schriftlich mitgeteilt werden.
Später (nach dem 31. 05.) eingehende Gründungsabsichten eines Junioren-Förder-Verein oder Beitritte zu einem Junioren-Förder-Verein können nur zur darauffolgenden Saison aufgenommen werden.
Für die Saison 2009 / 2010 gilt diese Regelung bis zum 17. 07. 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt können Vereine dem Junioren-Förderverein beitreten bzw. aus dem Junioren-Förder-Verein austreten.
4. Vereine, die einem Junioren-Förder-Verein angehören, können diesen nur zum Ende einer Spielserie (30.06.) verlassen. Die Absichtserklärung muss dem HFV schriftlich bis zum 31.05. erklärt werden.
5. Die Punkte 3 und 4 unterliegen für die Saison 2009 / 2010 einer Sonderfrist bis zum 17. 07. 2009.
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