BSA Nord - 21.09.2018
Maßgeblich sind die verlängerten Ausweise der aktiven SR
Vereine die das SR-Soll nicht erfüllen, werden auf den nächsten Anwärterlehrgang hingewiesen - hier können noch Anwärter gemeldet werden um das Soll zu erreichen. Oder die Vereine liefern noch Ausweise zur Verlängerung nach, die natürlich zur Verlängerung berechtigt sein müssen.
Im Anschluß an den Anwärterlehrgang erfolgt die finale Auswertung und eine eventuelle Bestrafung gemäß HFV Finanzordnung.
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