Beschwerde SV Börnsen gegen den Beschluss des Spielausschusses vom 28.08.2017

Betrifft: Beschwerde SV Börnsen gegen den Beschluss des Spielausschusses vom 28.8.2017
(Erteilung einer Spielerlaubnis für den Spieler Dennis Marcel Lohmeier)

Kostenbeschluss

gemäß § 22 Absatz 2 RuVO
vom 22.10.17

1.) Nach Rücknahme der Beschwerde werden von der Beschwerdegebühr € 50,00
erstattet. 25,00 € sind verfallen.

Die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € trägt der Beschwerdeführer.

2.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Begründung:

Der Beschwerdeführer hat die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde zurückgenommen.

Gemäß § 22 (2) RuVO war daher vom Verbandsgericht lediglich noch über die Beschwerdegebühr und die Verfahrenskosten zu entscheiden.

Gemäß §§ 39 und 40 RuVO waren die Gebühr und die Kosten wie im Tenor aufgeführt zu verteilen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 22 (3) RuVO unanfechtbar.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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