Betrifft: Beschwerde des HEBC gegen die Abstiegsregelung des Spielausschusses
für die Landesligen in der Saison 2015 / 2016
1.) Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
2.) Die Beschwerdegebühr in Höhe von 75,00 € und die Verfahrenskosten in Höhe
von 30,00 € trägt der Beschwerdeführer.
3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Die Beschwerde ist unzulässig.
Der Spielausschuss hatte zu Beginn der Serie 2015 / 2016 eine neue Abstiegsregelung für diese Saison beschlossen. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer, ohne jedoch die erforderliche Beschwerdegebühr in Höhe von 75,00 € einzuzahlen.
Der Beschwerdeführer wurde hierauf fernmündlich und mehrfach schriftlich hingewiesen. Gleichwohl erfolgte eine Rücknahme der Beschwerde nicht, so dass hierüber zu entscheiden war.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts