Beschwerde des HEBC gegen die Abstiegsregelung des Spielausschusses

Begründung:

Betrifft: Beschwerde des HEBC gegen die Abstiegsregelung des Spielausschusses
für die Landesligen in der Saison 2015 / 2016

Beschluss

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 20.10.2015
durch den Vorsitzenden Thomas Zeißing als Einzelrichter

1.) Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die Beschwerdegebühr in Höhe von 75,00 € und die Verfahrenskosten in Höhe
von 30,00 € trägt der Beschwerdeführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Beschwerde ist unzulässig.

Der Spielausschuss hatte zu Beginn der Serie 2015 / 2016 eine neue Abstiegsregelung für diese Saison beschlossen. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer, ohne jedoch die erforderliche Beschwerdegebühr in Höhe von 75,00 € einzuzahlen.

Der Beschwerdeführer wurde hierauf fernmündlich und mehrfach schriftlich hingewiesen. Gleichwohl erfolgte eine Rücknahme der Beschwerde nicht, so dass hierüber zu entscheiden war.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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