Beschwerde des Altonaer FC gegen die Entscheidung des Spielausschusses

Kostenbeschluss

Betrifft: Beschwerde des Altonaer FC gegen die Entscheidung des Spielausschusses zur Staffeleinteilung der Bezirksligamannschaft

gemäß § 22 Absatz 2 RuVO
vom 26.6.2017

1.) Nach Rücknahme der Beschwerde werden 50,00 € von der Beschwerdegebühr erstattet; 25,00 € sind verfallen.
Die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € trägt der Beschwerdeführer.

2.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die zulässige Beschwerde wurde in der mündliche Verhandlung zurückgenommen.

Gemäß § 22 (2) RuVO war daher vom Verbandsgericht lediglich noch über die Beschwerdegebühr und die Verfahrenskosten zu entscheiden.

Gemäß §§ 39 und 40 RuVO waren die Gebühr und die Kosten wie im Tenor aufgeführt zu verteilen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 22 (3) RuVO unanfechtbar.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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