Betrifft: Beschwerde des Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. gegen die Entschei-dung des Spielausschusses vom 09.09.2016 (Neuansetzung des Spiels Bramfeld – Vorw. Wacker)
gemäß § 7 ( 4 ) RuVO
vom 26.10.2016
1.) Die Beschwerde wird zurückgenommen.
2.) Die Beschwerdegebühr in Höhe von € 75,- wird erstattet.
3.) Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Verbandskasse.
4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts