Beschwerde Bramfeld gegen die Entscheidung des Spielausschusses vom 09.09.2016

Beschluss

Betrifft: Beschwerde des Bramfelder Sportverein von 1945 e.V. gegen die Entschei-dung des Spielausschusses vom 09.09.2016 (Neuansetzung des Spiels Bramfeld – Vorw. Wacker)

gemäß § 7 ( 4 ) RuVO
vom 26.10.2016

1.) Die Beschwerde wird zurückgenommen.

2.) Die Beschwerdegebühr in Höhe von € 75,- wird erstattet.

3.) Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Verbandskasse.

4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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