Betrifft: Berufung des Spiel und Sport Waldenau von 1947 e.V. gegen die Entschei-dung des Verbands-Schiedsrichterausschusses vom 22.06.2016 (Wiederholte Ver-stöße gegen die Schiedsrichterordnung)
gemäß § 7 ( 4 ) RuVO
vom 20.07.2016
1.) Die Berufung wird zurückgenommen.
2.) Die Berufungsgebühr in Höhe von € 50,- wird erstattet. Die restlichen € 25,- sind verfallen.
3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.
4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts