Berufung Waldenau gegen die Entscheidung des VSA vom 22.06.2016

Beschluss

Betrifft: Berufung des Spiel und Sport Waldenau von 1947 e.V. gegen die Entschei-dung des Verbands-Schiedsrichterausschusses vom 22.06.2016 (Wiederholte Ver-stöße gegen die Schiedsrichterordnung)

gemäß § 7 ( 4 ) RuVO
vom 20.07.2016

1.) Die Berufung wird zurückgenommen.

2.) Die Berufungsgebühr in Höhe von € 50,- wird erstattet. Die restlichen € 25,- sind verfallen.

3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.

4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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