Berufung Vorwärts-Wacker gegen das Urteil des JRA vom 20.2.2018
gemäß § 23 Absatz 4 RuVO und § 20 (2) RuVO
vom 14.3.2018
1) Auf Antrag des Berufungsführers wird die Sperre des Spielers Komeil Heideri mit sofortiger Wirkung einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.
2) Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
3) Gegen die Spielgemeinschaft Lurup/Komet Blankenese wird wegen unentschuldigten Fernbleibens in der Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,00 € zu Lasten des federführenden Vereins Lurup verhängt.
4) Neuer Termin wird anberaumt auf den 28.3.2018, 18.15 Uhr.
Hierzu werden geladen:
– Vereinsvertreter Vorwärts-Wacker
– Spieler Komeil Heideri
– Vereinsvertreter Spielgemeinschaft Lurup/Komet Blankenese
– Spieler Alassani
– Spieler Otchere
– Schiedsrichter Wedemeyer
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts