Betrifft: Berufung SV UH-Adler bzgl. der Entscheidung des Sportgerichtes vom 04.11.15 (Zurückweisung des Protests Eimsbüttel 3. gegen SV UH Adler 3)
B e s c h l u s s
Sitzung vom 25.11.2015
1.) Die Berufung wird zurückgenommen.
2.) Die Berufungsgebühr wird in Höhe von € 100,- erstattet. Die restlichen € 50,- sind verfallen.
3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.
4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Mittig
Stv. Vorsitzender des Verbandsgerichts