Berufung SV UH-Adler bzgl. der Entscheidung des Sportgerichtes vom 04.11.15

Betrifft: Berufung SV UH-Adler bzgl. der Entscheidung des Sportgerichtes vom 04.11.15 (Zurückweisung des Protests Eimsbüttel 3. gegen SV UH Adler 3)

B e s c h l u s s

Sitzung vom 25.11.2015

1.) Die Berufung wird zurückgenommen.

2.) Die Berufungsgebühr wird in Höhe von € 100,- erstattet. Die restlichen € 50,- sind verfallen.

3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.

4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Mittig
Stv. Vorsitzender des Verbandsgerichts

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