Berufung HTB gegen das Urteil des Sportgerichts vom 26.10.16

Kostenbeschluss

Betrifft: Berufung HTB gegen das Urteil des Sportgerichts vom 26.10.16 ( Sperre wegen der Vorfälle im Spiel Nummer 031 008 027 )

gemäß § 22 Absatz 2 RuVO
vom 30.11.2016

1.) Nach Rücknahme der Berufung werden von der Berufungsgebühr 100,00 €
erstattet. 50,00 € sind verfallen.

Die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € trägt der Berufungsführer.

2.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

In der mündlichen Verhandlung vom 30.11.2016 wurde die Berufung zurückgenommen.

Gemäß § 22 (2) RuVO war daher vom Verbandsgericht lediglich noch über die Berufungsgebühr und die Verfahrenskosten zu entscheiden.

Gemäß §§ 39 und 40 RuVO waren die Gebühr und die Kosten wie im Tenor aufgeführt zu verteilen.

Dieser Beschluss ist gemäß § 22 (3) RuVO unanfechtbar.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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