Sitzung vom 15.04.2015
Betrifft: Berufung Elazig Spor gegen das
Urteil des Sportgerichts vom 01.04.2015 ( Sperre des Spielers Ramazan
Güler für 3 Pflichtspiele der 1. Ligamannschaft und bis 22.04.2015 für
alle übrigen Mannschaften wegen Tätlichkeit im minderschweren Fall im
Spiel Nummer 031 005 176 zwischen FC Elazig Spor 1. und FC Bergedorf 85
1. vom 22.03.2015)
Beschluss
gemäß § 23 Absatz 4 RuVO
vom 15.4.2015
gemäß § 23 Absatz 4 RuVO
vom 15.4.2015
- Die Sperre wird bis zu einer Entscheidung vor dem Verbandsgericht einstweilen ausgesetzt.
- Neuer Termin wird anberaumt für den 13.05.2015 um 18:15 Uhr in der Sportschule des Hamburger Fußball-Verbandes.
- Gegen
den ordnungsgemäß geladenen Sammy Güzel wird wegen unentschuldigtem
Fehlen unter Mithaftung des FC Bergedorf 85 ein Ordnungsgeld in Höhe von
€ 20,- erhoben.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts