Berufung DSC Hanseat bzgl. der Entscheidung des Jugendrechtsauschuss vom 06.10.2015

Betrifft: Berufung DSC Hanseat bzgl. der Entscheidung des Jugendrechtsauschuss vom 06.10.2015 zum
Spiel 133 412 003 (PD 11) vom 06.09.2015

B e s c h l u s s

Sitzung vom 04.11.2015

1.) Die Berufung wird zurückgenommen.

2.) Die Berufungsgebühr wird in Höhe von € 60,- erstattet. Die restlichen € 40,- sind verfallen.

3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.

4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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