Betrifft: Berufung DSC Hanseat bzgl. der Entscheidung des Jugendrechtsauschuss vom 06.10.2015 zum
Spiel 133 412 003 (PD 11) vom 06.09.2015
B e s c h l u s s
Sitzung vom 04.11.2015
1.) Die Berufung wird zurückgenommen.
2.) Die Berufungsgebühr wird in Höhe von € 60,- erstattet. Die restlichen € 40,- sind verfallen.
3.) Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.
4.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts