Berufung des Trainers Ingo Franke SVNA gegen das Urteil des JRA vom 16.5.2017

Beschluss

Betrifft: Berufung des Trainers Ingo Franke SVNA gegen das Urteil des JRA vom 16.5,2017 betreffend die Vorfälle im Spiel Nummer 034 440 019 zwischen Rahlstedt 4.D und SVNA 4.D
( Geldstrafe von 50,00 € wegen unsportlichen Verhaltens und Herbeiführen eines Spielabbruchs )

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 15.6.2017
durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts Thomas Zeißing als Einzelrichter

1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsgebühr in Höhe von 100,00 € und die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Berufungsführer unter Mithaftung des SVNA.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Berufung ist unzulässig.

Der anwaltlich vertretene Berufungsführer hat die Berufungsgebühr gemäß § 25 (6) RuVO nicht gezahlt.

Die Berufung war danach gemäß § 25 (7) RuVO unanfechtbar und kostenpflichtig zurückzuweisen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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