Berufung des Nico Riese gegen das Urteil des JRA vom 31.01.2018

Berufung des Nico Riese gegen das Urteil des Jugendrechtsausschusses vom 31.01.2018 (Vorfälle im Hallenturnier vom 28.01.2018, Spielnr. 173406 269 (JH 06)

Beschluss

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 07.02.2018

1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsgebühr in Höhe von 100,00 € und die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Begründung:

Die Berufung ist unzulässig.

Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Rechtsausschusses vom 31.01.2018, welches am selben Tag bekanntgegeben wurde.

Der Jugendrechtsausschuss hat im Rahmen seiner Entscheidung von der Möglich-keit gem. § 29 Abs. 5 RuVO Gebrauch gemacht, die Berufungsfrist zu verkürzen und bestimmt, dass jene Frist am 01.02.2018 um 17:30 Uhr abläuft.

Am 01.02.2018 um 17:31 Uhr ging eine E-Mail des Berufungsführers beim HFV ein, mit der dieser gegen das genannte Urteil des Jugendrechtsausschuss „Berufung“ einlegte.

Die Berufung wurde nicht innerhalb der vom Jugendrechtsausschuss bestimmten Frist eingelegt und war somit gem. § 25 Abs. 5 RuVO verspätet. Sie entsprach auch nicht der notwendigen Form gem. § 25 Abs. 2 RuVO. Zudem wurde die gem. § 25 Abs. Abs. 6 RuVO erforderliche Berufungsgebühr nicht fristgerecht eingezahlt.

Die Berufung war danach gemäß § 25 (7) RuVO unanfechtbar und kostenpflichtig zurückzuweisen.

Mittig
Stellv. Vorsitzender des Verbandsgerichts
als Einzelrichter

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