Betrifft: Berufung des HSV Barmbek-Uhlenhorst von 1923 e.V. gegen das Urteil des JRA vom 28.08.2018 (Sperre des Spielers Adzovic)
Die Berufungsgebühr wird in Höhe von 30 € erstattet. Im Übrigen ist die Berufungsgebühr verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 100,00 und die Schiedsrichterkosten in Höhe von 19,40 € (13,00 € Spesen und 6,40 € Fahrtkosten) trägt der Berufungsführer.
Nachdem der Berufungsführer die Berufung mit Erklärung vom 28.11.2018 zurückgenommen hat, war per Beschluss lediglich noch über die Verfahrens- und Schiedsrichterkosten zu entscheiden. Die Kostenfolge ergibt sich aus §§ 39, 40 RuVO.
Mittig
Stellv. Vorsitzender des Verbandsgerichts
Stellv. Vorsitzender des Verbandsgerichts