Berufung des FC St.Pauli gegen das Urteil des Sportgerichts vom 6.12.2017

Beschluss

Betrifft: Berufung des FC St.Pauli gegen das Urteil des Sportgerichts vom 6.12.2017
( Geldstrafe in Höhe von 60,00 € gegen den Trainer Patrick Ernst-Bunzemeier unter Mithaftung des Berufungsführers wegen unsportlichen Verhaltens im Futsalspiel Nummer 179 003 006 vom 21.10.2017 zwischen Futsal Hamburg 2 und dem Berufugsführer )

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 19.12.2017
durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts Thomas Zeißing als Einzelrichter

1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 35,00 € trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Berufung ist unzulässig.

Die Berufung wurde nicht innerhalb der Berufungsfrist, die am 13.12.2017 ablief, sondern erst am 14.12,2017 eingereicht. Die Berufungsgebühr von 100,00 € wurde erst am 19.12.2017 gezahlt.

Die Berufung war danach gemäß § 25 (7) RuVO unanfechtbar und kostenpflichtig zurückzuweisen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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