Berufung Bramfelder SV gegen das Urteil des JRA vom 29.5.2018

Urteil

Betrifft: Berufung Bramfelder SV gegen das Urteil des JRA vom 29.5.2018 betreffend die Sperre des Spielers Elia Afshar für die Zeit vom 29.5.2018 bis 28.8.2018 wegen Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler im Spiel Nummer 034 010 017 zwischen Dersimspor 1.C und Bramfeld 1.C vom 14.4.2018

1.) Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.) Die Berufungsgebühr ist verfallen. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die zulässige Berufung ist unbegründet.

Im Termin vom 27.6.18 vor dem Verbandsgericht ist der Berufungsführer trotz ord-nungsgemäßer Ladung nicht erschienen. Gemäß § 20 (1) RuVO konnte das Ver-bandsgericht in Abwesenheit des Berufungsführers verhandeln.

Das Verbandsgericht konnte bei seiner Entscheidung lediglich auf den Akteninhalt zurückgreifen, da der Berufungsführer Beweismittel zum Termin nicht beigebracht hatte.

Auf Grund der vom JRA durchgeführten Beweisaufnahme steht ohne Zweifel fest, dass der Spieler Elia Afshar seinen Gegenspieler in einer Spielunterbrechung mit beiden Händen am Hals packte. Der Gegenspieler hatte dem Spieler Elia Afshar zuvor ebenfalls am Hals gepackt.

Entgegen der Berufung handelte es sich bei der Tätlichkeit des Spielers Elia Afshar nicht um eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung. Dieses ergab sich nicht aus den protokollierten Aussagen der vor dem JRA vernommenen Zeugen.

Die vom JRA verhängte Sperre von 3 Monaten ist schuld- und tatangemessen. Er-hebliche Einwendungen hat der Berufungsführer nicht vorgetragen.

Die Berufung war daher mit der Kostenfolge der §§ 39 und 40 RuVO zurückzuwei-sen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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