Die neue DSGVO – Hilfestellungen und Mustertexte

"Sportvereine und –verbände müssen Regeln des Datenschutzes einhalten. Betroffen sind hauptamtliche und ehrenamtliche Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die personenbezogenen Daten – z. B. Namen, Kontaktdaten, Bankverbindungen – erheben, verarbeiten und speichern. Im Mai 2016 hat die Europäische Union eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschlossen, die ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden muss. Entsprechende Regelungen werden in den Ländern aktuell erarbeitet und umgesetzt."



