Änderungen im Bezug auf internationale Vereinswechsel/Erstausstellungen

Der DFB hat bekanntgegeben, dass es mit Beginn der Wechselperiode I, d.h. seit dem 01.07.2017 Änderungen in Bezug auf internationale Vereinswechsel gibt.
Die wichtigste Änderung: Für Spieler, zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr, muss neben den bisher bekannten Unterlagen zusätzlich eine Meldebescheinigung/Wohnsitzbestätigung eingereicht werden! Sollten Anträge ab dem 01.07.2017 ohne die Meldebescheinigung eingereicht worden sein, werden wir diese nun abweisen und zurücksenden.



