1. Wenn ein Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen (nachfolgend: Lizenzverein) in der Spielzeit 2018/2019 einen Amateur oder Vertragsspieler, der in dieser Spielzeit höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet, erstmalig als Lizenzspieler unter Vertrag nimmt oder in der Spielzeit 2017/2018 unter Vertrag genommen hat und der Spieler zudem in der Spielzeit 2018/2019 erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt wird, erhalten die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften (nachfolgend einschließlich Lizenzvereine: Vereine) aus dem Bereich des DFL e.V. und des DFB, die den Spieler vor seinem ersten Einsatz als Lizenzspieler ab der Spielzeit, in der er sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, bis zur Spielzeit, in der er sein 21. Lebensjahr vollendet hat, ausgebildet haben, zur Anerkennung der Ausbildung junger Spieler und zur allgemeinen Förderung der künftigen Nachwuchsarbeit einen Zuschuss (Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler) aus einem vom DFL e.V. freiwillig eingerichteten Solidaritätspool. Der zugewendete Betrag soll von den Vereinen vorrangig für Zwecke der Nachwuchsarbeit im Fußball verwendet werden.