GSK Bergedorf: Einstweilige Verfügungen abgelehnt
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben den Antrag des GSK Bergedorf auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den HFV kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben den Antrag des GSK Bergedorf auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den HFV kostenpflichtig zurückgewiesen.

In der Sportschule Duisburg-Wedau fand vom 29. September bis 3. Oktober 2012 der U 17-Mädchen-Länderpokal statt.
Während Hessen als Gesamtsieger jubelte, waren die Mädchen und das Trainerteam des Hamburger Fußball-Verbandes enttäuscht. Ein letzter Platz mit einem Zähler - punktgleich mit dem Nachbarn Schleswig-Holstein - gab keinen Anlass zum Jubeln.

Großes Pech für den Hamburger Zweitliga-Schiri Patrick Ittrich (MSV Hamburg). Der 33-jährige erlitt einen Trainingsunfall beim Dienstsport.
Es ist sein dritter Kreuzbandriss. Nachdem zweimal das linke Knie (1999 und 2001) operiert werden musste, riss nun das Kreuzband des rechten Knies. Der bevorstehenden Operation sieht Ittrich, der in der 2. Bundesliga pfeift und in der Bundesliga als Schiedsrichter-Assistent tätig ist, optimistisch entgegen.
Ittrich: "Die Verletzung ist natürlich bitter, aber ich werde zusehen, dass ich so schnell wie möglich wieder fit werde, um noch diese Saison wieder zu pfeifen."
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Im Hamburger Fußball-Verband suchen sechs Bezirks- Ehrenamtsbeauftragte (BEAB) den
Kontakt zu den Vereinen bzw. deren Vereins-Ehrenamtsbeauftragten (VEAB). Die Zuständigkeiten im Stadtstaat Hamburg sind analog der Bezirksschiedsrichter-Ausschüsse aufgeteilt.
Der Vorsitzende der Kommission Ehrenamt
Andreas Hammer
0177/7355347
Andreas-hammer@hamburg.de
I. Voraussetzungen
1. Es gelten die Voraussetzungen gemäß § 20 a JO.
2. Vereine, die einen Junioren-Förder-Verein gründen oder sich einem Junioren-Förder-Verein anschließen möchten, müssen vorher mindestens ein Jahr mit Juniorenmannschaften am Junioren-Spielbetrieb teilgenommen haben.
3. Neu gegründete Junioren-Förder-Vereine müssen zur Teilnahme am Spielbetrieb bis zum 31.05. den Antrag auf Aufnahme beim HFV stellen. Vereine, die einem bestehenden Junioren-Förder-Verein beitreten möchten, können den Beitritt nur zum Serienbeginn (01.07.) erklären. Die Absichtserklärung muss bis zum 31. 05. dem HFV schriftlich mitgeteilt werden.
Später (nach dem 31. 05.) eingehende Gründungsabsichten eines Junioren-Förder-Verein oder Beitritte zu einem Junioren-Förder-Verein können nur zur darauffolgenden Saison aufgenommen werden.
Für die Saison 2009 / 2010 gilt diese Regelung bis zum 17. 07. 2009. Bis zu diesem Zeitpunkt können Vereine dem Junioren-Förderverein beitreten bzw. aus dem Junioren-Förder-Verein austreten.
4. Vereine, die einem Junioren-Förder-Verein angehören, können diesen nur zum Ende einer Spielserie (30.06.) verlassen. Die Absichtserklärung muss dem HFV schriftlich bis zum 31.05. erklärt werden.
5. Die Punkte 3 und 4 unterliegen für die Saison 2009 / 2010 einer Sonderfrist bis zum 17. 07. 2009.
Das Präsidium des Hamburger Fußball – Verbandes weist aus gegebender Veranlassung darauf hin, dass Gedenkminuten bei Spielen im Verantwortungsbereich des HFV nur für Einzelpersonen statthaft sind, die mit einem der am Spiel beteiligten Vereine eine Verbindung hatten und sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.
Regelungen und Aufrufe der übergeordneten Verbände oder aufgrund besonderer Anlässe bleiben davon unberührt. Hierzu erfolgt dann im Einzelfall eine entsprechende Mitteilung.
In jedem Fall haben Gedenkminuten als politische Demonstration zu unterbleiben. Dies gilt auch für Gedenkminuten für nur eine an einem Konflikt beteiligte Partei bzw. Volksgruppe.