Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler

Nach dem Wegfall des Rechtsanspruchs auf eine Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler durch die Urteile der ordentlichen Gerichte hat der Ligaverband einen freiwilligen Solidaritätspool eingerichtet, aus dem auch zukünftig die Vereine eine Ausbildungsentschädigung erhalten werden, die zeitweise einen Amateur oder Vertragsspieler ausgebildet haben, der in der Spielzeit 2006/2007 höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig als Lizenzspieler unter Vertrag genommen und zudem erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt wurde.

Für die Vergabe dieser Mittel hat der Vorstand des Ligaverbandes im Einvernehmen mit dem DFB-Präsidium für die Spielzeit 2006/2007 Richtlinien erlassen, die nachfolgend abrufbar sind:

Richtlinien Ausbildungsentschädigung jüngere Lizenzspieler

Des weiteren sind nachfolgend die Namen der 66 Spieler abrufbar, auf die die vorgenannten Kriterien zutreffen. Ansprüche der Vereine auf eine Ausbildungsentschädigung müssen bis zum 32.12.2007 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Verein beim HFV, beim Ligaverband oder beim DFB rechtzeitig, d.h. bis spätetens zum 31.12.2007, schriftlich geltend macht.

Liste jüngere Lizenzspieler – Spielzeit 2006-2007

Weiter Zu

UNSERE PARTNER