Der DFB-VereinsjugendmanagerIn/jugendleiterIn im Fußballverein soll die Jugendarbeit koordinieren und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Entscheidungsgremien des Vereins und nach außen vertreten. Er/Sie sollte junge Mitglieder beraten und betreuen, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu kritischen, demokratisch denkenden und handelnden Menschen unterstützen, die fähig und willens sind, soziale Verantwortung zu übernehmen.
Der DFB und die ihm angeschlossenen Regional- sowie Landesverbände wollen als Träger mit der vorliegenden Konzeption die Ausbildung von DFB-Vereinsjugendmanagern im Fußballverein fördern und die Teilnehmer an der Ausbildung zur Bewältigung der oben genannten Aufgaben befähigen.
Die Ausbildung will die für die Tätigkeit des DFB-Vereinsjugendmanagers/jugendleiters notwendige fachliche Kompetenz in den Bereichen Lebens- und Bewegungswelt von Kindern und Jugendlichen, Organisation/Verwaltung/Recht, Struktur des Sports ,Hilfen der Verbände, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, Gremienarbeit im Verein, Außersportliche Angebote, Jugendarbeit im Fußballverein sowie Sportpraxis in praxisnaher, handlungsbezogener Art und Weise vermitteln.
Spielbetrieb, Pass- und Spielrecht, Rechtsprechung im Fußball, Organisation von Sportveranstaltungen fördern und motivieren.
Die Ausbildung zum DFB-Jugendmanager/jugendleiter wird in Hamburg über zwei Jahre angeboten – aktuell die Jahre 2016 – 2017
Ausbildungen aus 2015 werden anerkannt!
Voraussetzung zur Erlangung der DFB-Vereinsjugendmanagerlizenz
1: Dokumente:
tabellarischer Lebenslauf, gültiges erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 2 Jahre),
Tätigkeitsnachweis im Sportverein
2: Basisausbildung 40 LE (hier weitere Informationen)
3: HFV- Jugendleiterausbildung 20 LE (hier weitere Informationen)
4: HFV-Kindertrainerausbildung 40 LE (hier weitere Informationen)
5: Bescheinigung Erste-Hilfe-Ausbildung 9 LE (nachweislich innerhalb der letzten 2 Jahre)
6: DFB-Kurzschulung DFBnet 5 LE (ausschließlich DFB-net)
7: Prüfung: 5 LE
Organisation und Ausrichtung eines Jugendturnieres mit Integrationsmannschaft/en.
Nachweislich: Einladungsmodus für Vereine, Schiedsrichter, Vorstand und Honoratioren/Sponsoren, Öffentliche Ankündigung per Plakat/Radio etc.
I. Prüfungsordnung für DFB-Vereinsjugendmanager
§ 1 Prüfungsausschuss 1. Der Prüfungsausschuss wird vom Lehrausschuss des Landesverbandes benannt, der Jugendausschuss hat Vorschlagsrecht.
2. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ausbildungsleiter und mindestens einem Beisitzer.
3. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
4. Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist ein Rechtsmittel nach § 7 dieser Ordnung gegeben. Eine Wiederholung der Prüfung ist nach § 6 dieser Ordnung gestattet
Ihr JLA
Ansprechpartnerin: Nadine Queisler / n.queisler@hfv.de / 040-675 870 22